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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Kaufpreisminderung

Eine Gesellschaft hat ihren einzigen Unternehmensgegenstand (eine Windkraftanlage) per Asset Deal mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10., aber unter einer aufschiebenden Bedingung verkauft. Diese Bedingung ist im Dezember eingetreten. Der Asset Deal ist u.E. nicht steuerbar nach § 1 (1a) UStG. Die Parteien verrechnen nun die ab dem 1.10. entstandenen Kosten und Einnahmen – getrennt von der Kaufpreiszahlung. Die Gesellschaft muss nunmehr noch einen größeren Betrag an den Erwerber zahlen. Ist diese Zahlung eine Minderung des nicht steuerbaren Kaufpreises oder ein steuerbarer Vorgang?
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