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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Vorsteuerabzug

Im Betriebsvermögen der W GmbH befindet sich deren Betriebsgebäude. Das Gebäude wurde vor ca. fünf Jahren erstellt. Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit den Baukosten die Vorsteuer erhalten. Nun beabsichtigt die Gesellschaft, das Gebäude an eine vom Anteilseigner gegründete Immobiliengesellschaft (GmbH & Co. KG) zu veräußern. In dieser Immobiliengesellschaft befindet sich bisher ein Gebäude mit 52 Wohnungen. Hier kommt nun das Betriebsgebäude dazu, welches zukünftig von der Immobiliengesellschaft an die Betriebsgesellschaft, aus welcher es jetzt veräußert wird, vermietet werden soll. Dass Grunderwerbsteuer entsteht, ist unserer Mandantschaft bewusst, wir gehen aber davon aus, dass es keine umsatzsteuerrechtlichen Probleme gibt. Die Immobiliengesellschaft wird im Rahmen des Erwerbs für dieses Objekt zur Umsatzsteuer optieren. Das Objekt wird demnach zukünftig steuerpflichtig an die veräußernde Betriebsgesellschaft vermietet. Es dürfte unseres Erachtens kein Problem sein, dass die Immobiliengesellschaft daneben noch steuerfrei Wohnungen vermietet. Der Umsatz der Immobiliengesellschaft setzt sich demnach aus steuerpflichtigen Einnahmen für die gewerbliche Vermietung und steuerfreien Einnahmen für die Wohnungsvermietung zusammen. Sehen Sie hier Probleme?
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