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Umsatzsteuer,Vorsteuerberichtigung,Geschäftsveräußerung im Ganzen

Mein Mandant betreibt als Einzelunternehmer eine Schreinerei. Im Kj. 2019 wurden eine Werkstatt, eine Lagerhalle und Büroräume sowie eine Wohnung für den Sohn des Betriebsinhabers errichtet. Auf die Wohnung entfallen ca. 10 %. 90 % wurden als notwendiges Betriebsvermögen bilanziert. Aus 90 % der Kosten wurde auch der Vorsteuerabzug vorgenommen. Nachdem zwischen dem Betriebsinhaber und seiner Ehefrau der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Ehemann die Schreinerei im umsatzsteuerlichen Sinne nach außen allein vertritt, hat die Ehegattengemeinschaft das im Kj. 2019 errichtete Betriebsgebäude umsatzsteuerpflichtig an den Ehemann vermietet. Die Vorsteuer wurde ebenfalls von der Ehegattengemeinschaft geltend gemacht. Das Grundstück wurde zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugerechnet. Im ertragsteuerrechtlichen Sinne wurde das Grundstück in der Steuerbilanz der Schreinerei zu 90 % bilanziert. Der Schreinereibetrieb einschließlich des Grundstücks soll im Kj. 2021 auf den Sohn unentgeltlich übertragen werden. Ist durch die unentgeltliche Übertragung des Schreinereibetriebs einschließlich des 2019 errichteten Betriebsgebäudes auf den Sohn der im Kj. 2019 vorgenommene Vorsteuerabzug nach § 15a UStG zu berichtigen?
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