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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Patientenstamm

Frau Dr. E ist selbständige Frauenärztin. Sie hat ein Angebot von einem Kollegen erhalten, 50 % seines Kassenpatientenanteils zu erwerben. Der Kollege möchte seine Praxis in dem 15 km entfernten Ort aus Altersgründen verkleinern. Der Kaufpreis für den Patientenstamm soll 30.000 € betragen. Die Patienten müssten sich dann zukünftig in der Praxis von Dr. E behandeln lassen. Meine Rückfragen zu diesem Sachverhalt: 1. Wie ist der Vorgang umsatzsteuerlich zu beurteilen? 2. Würde es einen Unterschied machen, wenn zusätzlich zu dem immateriellen Patientenstamm auch materielle Gegenstände (Behandlungsstuhl, Büromöbel etc.) erworben werden?
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