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Photovoltaikanlage,Unternehmen,§ 1 Abs. 1a UStG

Ein Mandant hat einen Kaufvertrag mit einer Firma über die Errichtung einer PV-Anlage abgeschlossen. Die PV-Anlage muss noch errichtet werden und wird im Laufe des Jahres fertig. Bei der Bundesnetzagentur ist der Mandant bereits als Betreiber dieser PV-Anlage registriert. Der Mandant erhält nun keine Finanzierung für die Errichtung der PV-Anlage und veräußert daher die PV-Anlage an eine GbR, welche an seiner Stelle in den Kaufvertrag eintritt. Handelt es sich bei dem Verkauf der PV-Anlage um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG?
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