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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Rechnungsberichtigung

Sachverhalt Unsere Mandantin hat zum 01.01.2022 ein Mehrfamilienhaus verkauft, das zum Teil zu privaten Wohnzwecken und zum Teil als Büro an einen Unternehmer vermietet wurde, der vom Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen ist. Zusätzlich befindet sich auf dem Dach eine Photovoltaikanlage. Die Vermieterin hat gemäß § 9 UStG optiert. Im Hinblick auf die Photovoltaikanlage, mit der Strom eingespeist wird, und die Bürovermietung sind die Einnahmen umsatzsteuerpflichtig erklärt worden. Im notariellen Kaufvertrag wurde ein Kaufpreis in Höhe von 350.000 € angesetzt. Laut Formulierung des Kaufvertrags entfallen „auf die auf dem Kaufobjekt aufgeständerten Sonnenkollektoren, einschließlich der damit verbundenen elektronischen Anlage, 16.806,72 € zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer in Höhe von 3.193,28 €, d.h. insgesamt 20.000,00 €“. Die Mandantin hat keine weiteren Photovoltaikanlagen und ist ansonsten nicht unternehmerisch tätig. Fragen: 1. Handelt es sich bei dem Verkauf der Photovoltaikanlage und des steuerpflichtig vermieteten Grundstücksteils um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG? 2. Falls es sich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt: Wie ist der fehlerhafte Umsatzsteuer-Ausweis im notariellen Mietvertrag zu korrigieren?
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