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Verkauf,Teilbetrieb

Unser Mandant betrieb eine Metzgerei (Einzelfirma) – Schlachtung, Herstellung von Fleisch und Wurstwaren, Verkaufsladen – in gemieteten Räumen. Nach seinem Tod hat seine Witwe den Betrieb in der Form veräußert, dass sie den Kundenstamm, sämtliche Mitarbeiter des Verkaufs, die Ladeneinrichtung an einen Metzgereibetrieb veräußert hat. Dieser hat vom Gebäudeeigentümer die Ladenflächen angemietet und betreibt mit dem Verkaufspersonal in den Räumen eine Filiale. Die Produktionsräume wurden nicht angemietet und werden vom Gebäudeeigentümer nunmehr eigengenutzt. Die Produktions- und Verarbeitungsmaschinen wurden an einen Maschinenhändler veräußert. Der Warenbestand wurde teilweise vom Käufer des Ladens und teilweise an Dritte veräußert. Im Kaufvertrag mit dem erwerbenden Metzger wurde vereinbart, dass von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen auszugehen ist, da Kundenstamm, Mitarbeiter und sämtliche für den Verkauf erforderliche Geschäftsausstattung übertragen wurden. Ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen für den Bereich Verkauf gegeben? Ist der Verkauf der Produktionsausstattung an einen Dritten dadurch für die GiG unschädlich, dass aus Sicht des Erwerbers des Verkaufsbereichs diese unwesentlich für seinen Betrieb sind? Ist der Verkaufsbereich ein Teilbetrieb?
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