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Anlage,Photovoltaik

Photovoltaikanlage Eigentümer sind je zu je 1/2 eine GbR und Hr. P. Hr. P. verkauft nun seine Hälfte der PV-Anlage (eine Einspeiseschnittstelle, aber getrenntes Modul und getrennte Abrechnungen, linke Dachhälfte) ohne Grundstück und Hr. P. betreibt weitere Solaranlagen. Es liegt also grds. eine Teilbetriebsveräußerung vor. Der Erwerber führt das UN unverändert fort (Eintritt in den Einspeisevertrag von Herrn P.) Frage: Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG vor?
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