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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Dachfläche

Ein Unternehmen, welches Spirituosen in einem Werkgebäude produziert, vermietet seine Dachflächen an ein Unternehmen, welches dort eine Photovoltaikanlage errichtet. Dafür bekommt das vermietende Unternehmen ein bestimmtes Entgelt. Dieses Werksgebäude wird nunmehr an ein Unternehmen veräußert, welches dieses Gebäude als Lageräume nutzt. Der Erwerber tritt in den Vertrag mit dem Stromerzeuger ein. Frage: Besteht hinsichtlich der Vermietung der Dachflächen an den Photovoltaikanlagenbetreiber eine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des § 1 Abs. 1a UStG?
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