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Grundsätze der GiG,Realteilung einer Mitunternehmerschaft,§ 16 EStG

Eine Mandantin von uns führt zurzeit eine GbR mit zwei Gesellschaftern. Diese GbR soll nun aufgelöst werden. Beide Gesellschafter betreiben danach jeweils ein Einzelunternehmen weiter. Das Anlagevermögen der GbR wird aufgeteilt unter den Gesellschaftern. Hierzu wurden Gutachten erstellt, um die Werte der Wirtschaftsgüter zu ermitteln. Fragen: 1) Kann hier umsatzsteuerlich eine Betriebsaufgabe im Ganzen angenommen werden, damit die Umsatzsteuer nicht zu berechnen ist? 2) Können die Buchwerte übernommen werden, da jeweils ein Einzelunternehmen weitergeführt wird?
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