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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Vorsteuerberichtigung

Einzelunternehmer A verpachtet ab dem VZ 10 ein in seinem Betriebsvermögen gehöriges Grundstück an einen fremden Dritten (Anschaffung im Jahr 00, im Jahr 10 wurde ein weiteres Teilstück zum Grundstück angeschafft). Vor Beginn der Verpachtung wurde ein bestehendes Gebäude abgerissen, die Kosten wurden mit Vorsteuer gebucht. Im Jahr 13 soll das Grundstück an einen weiteren Fremden verkauft werden. Greift eine Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG in Hinblick auf die Abbruchkosten?
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