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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Leistungsaustauschverhältnis

C verkauft sein Unternehmen an V. Es liegt unstreitig eine GiG vor. Zum 1.1.2022 wird das Anlagevermögen und der Warenbestand bewertet und zwischen den Parteien abgerechnet. Hier erfolgt der Hinweis auf § 1 Abs. 1a UStG. Es ist vereinbart, dass C für den Kundenstamm, Website und Firmenwert über fünf Jahre 5 % des Umsatzes zuzüglich Umsatzsteuer netto zuzüglich USt erhält, dies mtl. abzurechnen ist und sich der prozentuale Anteil dann über fünf Jahre um je 1 % reduziert und danach keine Zahlung mehr zu leisten ist. Nach meiner Auffassung ist hier die Formulierung zuzüglich USt nicht zutreffend. Auch die Umsatzbeteiligung ist Teil des Kaufpreises, der der GiG unterliegt. Die Abrechnung hat daher ohne Umsatzsteuer zu erfolgen. Teilen Sie diese Auffassung? Ertragsteuerlich würde ich hier die Raten als laufende Betriebsausgaben buchen, da nicht einschätzbar ist, in welcher Höhe hier Zahlungen zu leisten sind. Teilen Sie diese Auffassung auch?
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