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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Vermietungsunternehmen

Ein Mandant möchte eine von mehreren im Privatvermögen gehaltenen vermieteten Immobilien an einen Unternehmer verkaufen. Für die Immobilie wurde zur Umsatzsteuer optiert. Kann es sich hier, obwohl der Besitz im Privatvermögen ist, um eine nicht steuerbare (Teil-)Betriebsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG handeln? Dann würde ja die Veräußerung keine Korrektur nach § 15a UStG auslösen, sondern der Berichtigungszeitraum beim Erwerber fortgeführt werden. Wenn keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, handelt es sich ja um eine steuerpflichtige, steuerfreie Grundstückslieferung und es könnte zur Umsatzsteuer optiert werden mit der Folge, dass der Erwerber Schuldner der Umsatzsteuer wird (Reverse-Charge-Verfahren). Was wären die Rechtsfolgen für den Veräußerer und den Erwerber, wenn umsatzsteuerfrei verkauft wird? Wie würde sich das auf eine eventuelle Korrektur der Vorsteuer nach § 15a UStG und den Berichtigungszeitraum auswirken?
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