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Betriebsgrundlagen,Vermietung

Mein Mandant betreibt eine Metzgerei und plant, den Geschäftsbetrieb samt anteiligem Grund und Boden und Gebäude ab Mitte des Jahres zu verpachten. Allerdings werden dabei ertragsteuerlich wohl nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mit verpachtet. Die jetzige Wurstküche, die im Rahmen einer Erbauseinandersetzung im Jahr 2021 zu Betriebsvermögen wurde, wird nicht mit verpachtet. Ebenso wenig ein seit vielen Jahren im gewillkürten Betriebsvermögen befindlicher Anteil an Grund und Boden und Gebäude. Dieser Gebäudeanteil grenzt an die Metzgerei an und wird an eine Bäckerei vermietet. Der künftige Pächter der Metzgerei wird Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie den Inventurbestand käuflich erwerben. Die Frage ist nun, ob auf diese Rechnung Umsatzsteuer auszuweisen ist.
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