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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Online-Handel

Unser Mandant betreibt einen Onlinehandel in Form eines Einzelunternehmens. Er verkauft das von ihm betriebene Geschäft. Folgende Vermögensgegenstände werden verkauft: Kundenstamm, Domain „L.“ und der Warenbestand (Leuchtmittel). Betriebliche Verbindlichkeiten sowie Forderungen werden nicht übernommen. Die Arbeitsverträge werden vom Käufer ebenfalls nicht übernommen. Der Verkäufer führt sein Unternehmen fort. Allerdings darf er drei Jahre lang keinen neuen Webshop, eBay-Account oder amazon-Accont mit dem Schwerpunkt Licht erstellen. Der Verkäufer tritt nicht mehr im Internet auf. Er hat auch keine weitere Domain. In Zukunft wird er noch Waren einkaufen und diese an eine Partnerfirma weiterverkaufen. Wie ist der Veräußerungsvorgang umsatzsteuerlich zu betrachten?
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