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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Grundstücksveräußerung

Die Grundstücksgemeinschaft G & S besitzt auf einer deutschen Ferieninsel eine Immobilie, welche ausschließlich als Ferienhaus vermietet wird. Die Verwaltung wird durch eine vor Ort ansässige Firma erledigt. Der Jahresumsatz beträgt im Durchschnitt ca. 35.000 €. Im Jahr 2012 wurde das Grundstück erworben und die Ferienimmobilie darauf erstellt. Fertigstellung war der 30.09.2012. Bei den Baukosten wurde 100-%-Vorsteuerabzug geltend gemacht. Mein Mandant plant, die Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist zu veräußern. Hat er den Verkaufserlös zu 100 % der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Meines Erachtens liegt hier keine Möglichkeit vor, nach Ablauf der Zehnjahresfrist zur Steuerfreiheit zu optieren, da Ferienimmobilien hiervon ausgenommen sind. Auch schließe ich die Möglichkeit der Option zur Kleinunternehmerregelung aus, da die Umsätze zu hoch sind. Liege ich in meiner Betrachtungsweise richtig, dass ertragssteuerlich nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren ein privates Veräußerungsgeschäft ohne steuerliche Auswirkung vorliegt, die Umsatzsteuer aber hiervon losgelöst betrachtet und abgeführt werden muss?
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