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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Ferienwohnung

Ein Mandant hat im Jahr 2019 eine Ferienwohnung erworben. Ein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb war nicht möglich. Die Wohnung wurde seitdem über eine Verwaltung an wechselnde Feriengäste vermietet. Die Einkünfte wurden als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelt. Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen wurde abgeführt. Nun soll die Wohnung verkauft werden. Unterliegt dieser Verkauf der Umsatzsteuer? Spielt es eine Rolle, ob der Erwerber die Wohnung weiter als Ferienwohnung vermietet?
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