Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,PV-Anlage

Ein Mandant betreibt mehrere Photovoltaikanlagen und erzielt somit umsatzsteuerpflichtige Einnahmen durch die Einspeisung in das allgemeine Stromnetz. Im Januar 2021 hat dieser Mandant eine Photovoltaikanlage verkauft und eine Rechnung an den Käufer mit dem Ausweis der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gestellt. Die Umsatzsteuer wurde in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Januar 2021 angemeldet und abgeführt. Handelt es sich bei dem Verkauf der Photovoltaikanlage um eine nicht steuerbare Betriebsveräußerung bzw. Teilbetriebsveräußerung gemäß § 1 Abs. 1a UStG oder um steuerbare und steuerpflichtige Umsätze nach dem UStG? Wenn es sich um nicht steuerbare Umsätze gemäß § 1 Abs. 1a UStG handelt: Ist eine rückwirkende Berichtigung der Rechnung möglich, oder ist eine Korrektur der Rechnung zum jetzigen Zeitpunkt vorzunehmen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen