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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Vermietung

Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung stellt sich folgende Frage: Die KL-GmbH verpachtet ab dem 1.1.2020 an die KM-GmbH ihren gesamten Geschäftsbetrieb inkl. Kundenstamm, Personal und Anlagevermögen. Die Verpachtung erfolgt umsatzsteuerpflichtig, da eine Option möglich war, da der Pächter umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt. Neben dem Pachtvertrag wurde der gesamte Warenbestand zum Übergabestichtag von der KL-GmbH an die KM-GmbH unter Ausweis der jeweils gültigen Umsatzsteuer verkauft. Die Prüferin ist nun der Meinung, dass hier eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt und der Verkauf des Warenbestands beim Pächter nicht zum Vorsteuerabzug führen kann. Hat sie Recht? P.S. Die KL-GmbH ist durch Verschmelzung rückwirkend auf den 1.1.2020 erloschen bzw. auf die WuH GmbH übergegangen.
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