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Weiterführung,Umstrukturierung,Neuausrichtung

Es besteht eine GbR, die einen Karosseriebetrieb führt. Vor ca. 15 Jahren wurde ein eigenes Betriebsgebäude (= BV) erstellt. Der Betrieb soll nun an einen Erwerber veräußert werden. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. G. liegt u. a. vor, wenn der Erwerber (Unternehmer) den Betrieb fortführt. Bleibt die Steuerfreiheit bestehen, wenn der Erwerber den Betrieb neu ausrichtet und andere Geschäftsfelder bedient?
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