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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Vorsteuerabzug

Sachverhalt Unsere Mandantin, die W-KG, erwirtschaftet sowohl umsatzsteuerpflichtige Umsätze als auch umsatzsteuerfreie Umsätze. Die Gesellschaft vermittelt Immobilien, erwirbt und verkauft Immobilien. Darüber hinaus vermittelt sie Versicherungen und Finanzierungen. Die W-KG hat nun mehrere Immobilien veräußert. Nun stellt sich die Frage, wie die Veräußerung dieser Immobilien sich auf die Vorsteueraufteilung auswirkt und ob somit weniger Vorsteuerabzug besteht. Fragestellungen Dementsprechend stellen sich folgende Fragen: Die W-KG veräußert drei Wohnungen, sowie vier Familienhäuser. Die Wohnungen und Familienhäuser werden mit Mietverträgen veräußert. Der jeweilige Erwerber geht in die bestehenden Mietverträge ein. Unseres Erachtens kann es sich hierbei jeweils um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen handeln? Worauf ist hierbei zu achten, zum einen dass der Erwerber die bestehenden Mietverträge übernimmt und zum anderen, dass im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, richtig? Worauf ist weiterhin zu achten ? Welche Besonderheiten gibt es, insbesondere für Altbauten? Alt-Regelung? Wie wirkt sich der Verkauf der Immobilien auf die Vorsteueraufteilung aus und worauf ist hierbei zu achten? Sollte nach unserer Auffassung der Verkauf der Immobilien jeweils eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellen können? Liegt jeweils ein nicht steuerbarer Vorgang vor oder kann der Verkauf auch als umsatzsteuerfreier Vorgang qualifiziert werden? Sofern eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegen sollte, handelt es sich unseres Erachtens um nicht steuerbare Leistungen, dementsprechend sollten diese nicht in die Vorsteueraufteilung einfließen. Ist unsere Auffassung richtig? Welche Vorschriften / Richtlinien / Rechtsprechung greifen hier? Worauf ist bei der Vorsteueraufteilung in diesem Fall zu achten? Welche Nachweise müssen erbracht werden? Sind die Verkäufe jeweils dem Umsatzsteuerfreien Anteil oder dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil zuzurechnen im Hinblick auf die damit verbunden Kosten und Vorsteuern? Die Immobilien hatten Kaufpreise von circa 700.000 Euro. Davon lagen circa 200.000 Euro umsatzsteuerpflichtige Kosten vor und 240.000 Euro umsatzsteuerfreie Kosten. Also Rechnungen mit Ausweis von Umsatzsteuer. Werden diese Rechnungen anhand der regulären Vorsteueraufteilung berücksichtigt? Welche Möglichkeiten gibt es hierbei und worauf ist zu achten im Rahmen der Voranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung? Gehen die Vorsteuerbeträge dieser Rechnungen, welche unmittelbar den Immobilien zugerechnet wurden / werden können, entsprechend unter? Oder können die Vorsteuerbeträge anteilig der Vorsteueraufteilung geltend gemacht werden im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf der jeweiligen Immobilie? Welche Unterschiede ergeben sich hinsichtlich a)Vorsteuerbeträge beim Kauf der Immobilie und zusammenhängende Kosten b)Vorsteuerbeträge bei Renovierung /Sanierung der Objekte c)Vorsteuerbeträge beim Verkauf der Immobilien Welche Besonderheiten sind zu beachten bezogen auf den Berichtigungszeitraum für die Vorsteuer (wenn I. eine GiG vorliegt beim Verkauf oder II. wenn keine GiG vorliegt beim Verkauf (umsatzsteuerfreier Verkauf); a) Vorsteuerbeträge beim Kauf der Immobilie und zusammenhängende Kosten b) Vorsteuerbeträge bei Renovierung /Sanierung der Objekte c)Vorsteuerbeträge beim Verkauf der Immobilien Wie sind diese Rechnungen zu verbuchen? Mit oder ohne Vorsteuer bzw. welche Konten werden in der DATEV SKR04 hierfür verwendet?
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