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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,PV-Anlage

Bitte um Beurteilung des nachfolgenden Sachverhalts: Sachverhalt: Stpfl. betreibt in einem angepachteten Gebäude einen EDV-Service. Um Kosten zu sparen, wurde eine Photovoltaikanlage auf das Dach installiert (mit Genehmigung des Vermieters). Diese Anlage wurde nur für den eigenen Verbrauch verwendet. Ein Anschluss an das öffentliche Netz (Einspeisung) fand nicht statt. Die PV-Anlage wurde dem Unternehmensvermögen zugeordnet und Vorsteuer gezogen. Später wurde die Photovoltaikanlage an den Vermieter mit Rechnung und ausgewiesener Umsatzsteuer verkauft. Frage: Rechtliche Einordnung des Verkaufs der PV-Anlage des Mieters an den Vermieter aus umsatzsteuerlicher Sicht? Besteht insbesondere die Möglichkeit, diesen Vorgang als Geschäftsveräußerung im Ganzen zu beurteilen?
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