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Umsatzsteuer,Sonstige Leistung,Geschäftsveräußerung im Ganzen

Mandant ist Beteiligter bei einer orthopädischen BAG und will nun altersbedingt aus dieser ausscheiden; die zwei verbleibenden Gesellschafter führen die BAG fort. Der Abfindungsanspruch meines Mandanten beträgt laut Vertrag 250.000 €. Ursprünglich war die Suche nach einem weiteren Arzt angedacht, an den der Gesellschaftsanteil meines Mandanten veräußert werden sollte. Ein geeigneter Nachfolger konnte jedoch nicht gefunden werden. Das Problem ist nun der meinem Mandanten gehörende halbe KV-Sitz; dieser wird nicht von den verbleibenden zwei Gesellschaftern übernommen, sondern soll durch meinen Mandanten veräußert werden. Aus dem Veräußerungserlös soll die Abfindung an meinen Mandanten bezahlt werden, Ziel ist es, 250.000 € zu erlösen. Es wurde eine  Sonderregelung vereinbart, um nicht meinem Mandanten das Risiko eines „Preisverfalls“ alleine aufzubürden: Bei einem Minderkaufpreis von bis zu 200.000 € soll die Differenz zu 250.000 € durch drei geteilt werden, und mein Mandant erhält von den verbleibenden Gesellschaftern je 1/3. Beispiel: Bei einem Erlös von 220.000 € beträgt die auszugleichende Differenz 30.000 €. Mein Mandant erhält dann von den verbleibenden Gesellschaftern je 10.000 €. Umgekehrt muss bei einem Mehrerlös mein Mandant je 1/3 an die verbleibenden Gesellschafter zahlen. Meine Fragen: 1. Stellt der Verkauf des KV-Sitzes in dieser Konstellation einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar? 2. Kann eine evtl. eintretende Umsatzsteuerpflicht durch eine entsprechende Vertragsgestaltung umgangen werden (Verträge sind noch nicht unterzeichnet)?
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