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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Pflegedienst

Geplant ist der Verkauf eines ambulanten Pflegedienstes (zwei Gesellschafter) mit Kurzzeitpflege in den angemieteten Betriebsräumen, Umsatz 700 T€, davon 695 T€ steuerfrei nach § 4 Nr. 16 UStG, davon 5.000 € umsatzsteuerpflichtig (Essen auf Rädern), diese besteuert nach § 19 UStG. Der Betriebssitz befindet sich in E. Im Betriebsvermögen befindet sich seit 2007 (Anschaffungsjahr) ein Teileigentum mit 44 qm Nutzfläche im Belegenheitsort T. Der Raum wurde ursprünglich (kurzfristig von 2007–2011) als Büro- bzw. Verwaltungsraum genutzt. Da nicht wirtschaftlich (Entfernung T nach E 15 km), wurde die Nutzung im Jahr 2011 aufgegeben. Seither ist das Teileigentum leerstehend und nicht genutzt. Eine Vermietung war aufgrund der Lage und Größe nicht möglich. Bei Verkauf des Unternehmens wird dieses Teileigentum nicht veräußert (kein Bedarf von Käufer), sondern in das Privatvermögen überführt. Frage: Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Unternehmensveräußerung (nicht steuerbare Unternehmensveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG, da zwar Grundbesitz mit stillen Reserven nicht veräußert, jedoch kein notwendiges Betriebsvermögen – keine wesentliche Betriebsgrundlage, da seit Jahren (2011) nicht genutzt usw.?).
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