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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Immobilie

Sachverhalt: Die A GmbH ist Pächterin einer Hotelimmobilie, in welcher sie einen Beherbergungsbetrieb als Hotel Garni betreibt. Die Immobilie ist in Wohnungs- bzw. Teileigentum aufgeteilt und wird von der Eigentümergemeinschaft an die A GmbH verpachtet. Die A GmbH hat ihr Pachtverhältnis form- und fristgerecht zum 30.09.2022 gekündigt. Derzeit werden Verhandlungen zwischen der Eigentümergemeinschaft und der B GmbH geführt, die kurz vor dem Abschluss stehen. Die A GmbH hat im Laufe des Pachtverhältnisses Inventar auf eigene Rechnung angeschafft. Dieses soll im Wege eines asset deals zusammen mit dem Kundenstamm und Firmenwert an die B GmbH verkauft werden. Zurückbehalten wird lediglich der von der A GmbH angeschaffte Pkw des Gesellschafter-Geschäftsführers. Die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter gehen nach § 613a BGB über. Nach dem Verkauf der assets wird die A GmbH keinen aktiven Geschäftsbetrieb im Bereich der Hotellerie mehr betreiben. Wir bitten um Stellungnahme zu der Frage, ob der Verkauf der assets umsatzsteuerlich eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG darstellt.
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