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Grundstück,Vorsteuerberichtigung,§ 15a UStG

Innerhalb der Einkünfte aus V+V wurde eine Halle seit über zehn Jahren vermietet mit jeweils USt an den Mieter. Ebenso wurden alle Ausgaben mit Vorsteuerabzug innerhalb der mtl. UStVA berücksichtigt. Nun wird die Halle (einkommensteuerlich) steuerfrei verkauft, der künftige Eigentümer wird die bestehenden Mietverhältnisse ebenso unter der Option mit USt fortsetzen. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit im Notarvertrag die Thematik der USt in irgendeiner Form berücksichtigt werden müsste.
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