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Umsatzsteuer,Geschäftsveräußerung im Ganzen,Lieferung

Meine Mandanten haben im Jahr 2015 eine Ferienwohnung erworben. Bei dem Kauf wurde zur Umsatzsteuer optiert, weil die Absicht bestand, die Wohnung zu 100 % als Ferienwohnung kurzfristig an fremde Feriengäste zu vermieten. Die Baugesellschaft hat die Wohnung gem. § 13b UStG an meine Mandanten verkauft mit der Folge, dass meine Mandanten aus dem Erwerb der Wohnung und der Einrichtung die Vorsteuer abziehen konnten und sich der Finanzierungsbedarf entsprechend gesenkt hat. Aus dieser Gestaltung ergibt sich eine zehnjährige Vermietungsverpflichtung zuzüglich Umsatzsteuer. Die damalige Vorsteuer betrug 25.000 €. Nunmehr möchten meine Mandanten die Wohnung in eigener Person als Ferienwohnung nutzen. Dies hat umsatzsteuerliche Konsequenzen. Die Vorsteuer muss anteilig zurückgezahlt werden. Zeitpunkt: • Beginn des Neubaus 2015 • Eintragung ins Grundbuch am 20.06.2016 • Datum des Kaufvertrags: 26.05.2016 Hieraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Welche Konsequenzen ergeben sich bei einer Veräußerung (Veräußerungspreis) oder Schenkung an den Sohn der Familie bezüglich der Umsatzsteuer? Ist eine solche Gestaltung überhaupt möglich? 3. Könnte eine Schenkung an den Sohn mit Zurückbehaltung eines Nießbrauchs für die Eltern in Betracht gezogen werden? Welche umsatzsteuerlichen Folgen ergeben sich hieraus?
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