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Vorsteuerabzug,Rechnung,Zeitpunkt

Ein Unternehmer erhält am 03.01.2001 eine am 31.12.2000 ausgestellte ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Die Leistung wurde ebenfalls im Dezember 2000 erbracht. Die Eingangsrechnung versieht er mit einem Eingangsstempel 03.01.2001. Kann er die Vorsteuer aus der Rechnung bereits im Voranmeldungszeitraum Dezember 2000 geltend machen oder erst im Januar 2001?
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