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PV-Anlage,Carport,Dach

Sachverhalt: Herr S hat eine PV-Anlage angeschafft. Für die Nutzung der PV-Anlage benötigte Herr S eine Dachfläche. Da bei seinem Einfamilienhaus die entsprechende Dachfläche nicht vorhanden war, baute Herr S ein Carport. Die PV-Anlage (13,8 kw) wurde auf das Dach des Carports montiert. Herr S wird sein Auto nach Fertigstellung der PV-Anlage im Carport abstellen. Frage: 1. Kann Herr S die Vorsteuer von den ganzen Herstellungskosten des Carports beim Finanzamt geltend machen? 2. Kann Herr S die Abschreibung des ganzen Carports bei den Einkünften aus der PV-Anlage als Werbungskosten abziehen?
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