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§ 15a UStG,Vorsteuerberichtigung,sonstige Leistungen

Ein Mandant hat im Jahr 2018 ein Grundstück gekauft mit der Absicht, ein Haus darauf zu bauen und dieses Haus vollumfänglich als Ferienimmobilie umsatzsteuerpflichtig zu vermieten. Im Jahr 2021 wird das Grundstück nun verkauft, weil das Vorhaben mit dem Hausbau viel zu aufwendig gewesen ist. Es lag zwar eine Baugenehmigung vor, allerdings befindet sich das Grundstück 300 km vom Wohnort des Mandanten entfernt, und somit war es für den Mandanten zu anstrengend, den Baufortschritt zu beaufsichtigen etc. Aus den bereits entstandenen Kosten wurden die Vorsteuerbeträge geltend gemacht. Müssen diese Vorsteuerbeträge nun wieder erstattet werden? Falls ja, über welchen Zeitraum? Oder kann man argumentieren, dass die Absicht, umsatzsteuerpflichtig zu vermieten, tatsächlich bestand und somit kein § 15a UStG zum Tragen kommt?
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