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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsausstellung

Unser Mandant ist Gesellschafter einer Baugruppe (GbR), welche gemeinschaftlich ein Gebäude umfangreich saniert. Die Einheit unseres Mandanten wird umsatzsteuerpflichtig vermietet, so dass der Vorsteuerabzug aus den Sanierungsaufwendungen anteilig (entsprechend der Quote lt. Teilungserklärung) geltend gemacht werden kann. Die Eingangsrechnungen lauten auf die Baugruppe, werden von der Baugruppe bezahlt und die Gesellschafter leisten Zahlungen entsprechend ihrer Quote an die Baugruppe. Kann unser Mandant den Vorsteuerabzug aus den Eingangsrechnungen quotal geltend machen?
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