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Umsatzsteuer,Option zur Umsatzbesteuerung,Vorsteuerabzug

An einer Grundstücksgemeinschaft sind A mit 30 % und B mit 70 % beteiligt. Das Grundstück bzw. Gebäude der Grundstücksgemeinschaft wird wie folgt genutzt: EG: Gewerberäume, Vermietung an Gesellschafter B OG + DG: eigene Wohnzwecke des Gesellschafters B Die Grundstücksgemeinschaft vermietet ausschließlich das EG an den Gesellschafter B. Weiterhin ist der entsprechende Anteil am Grundstück bzw. Gebäude von B im Einzelunternehmen aktiviert (Betriebsvermögen). Fraglich ist, 1) ob die Grundstücksgemeinschaft bzgl. der Vermietung der Geschäftsräume an B optieren kann? 2) ob B den vollen Vorsteuerabzug für die Miete geltend machen kann  (oder ob der Vorsteuerabzug zu 70 % nicht abzugsfähig ist, korrespondierend zur Betriebsausgabe)?
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