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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsausstellung

Die X GbR (vorsteuerabzugsberechtigt) hat mit der Firma O einen Leasingvertrag abgeschlossen. Gegenstand des Vertrags ist u. a. eine Leasingsonderzahlung in Höhe von netto 6.000 € + 19 % USt. = 7.140 €. Im Leasingvertrag ist die Leasingsonderzahlung lediglich als Bruttobetrag ausgewiesen. Der Nettobetrag der Leasingsonderzahlung und die Summe der Umsatzsteuer sind nicht genannt. Auch die monatlich anfallende Leasingrate ist nur als Bruttobetrag genannt. Der Vertrag enthält den folgenden Zusatz: „Alle Beträge inkl. 19 % Umsatzsteuer, sofern umsatzsteuerpflichtig. Positionen ohne Betragsangaben (–) sind nicht enthalten.“ Weitere Dokumente wurden der Mandantin nicht ausgehändigt. Unserer Ansicht nach berechtigt der Leasingvertrag nicht zum Vorsteuerabzug, da er die Voraussetzungen des § 15 (1) i.V.m. § 14 UStG (u. a. Nettoentgelt, Steuerbetrag, Ausstellungsdatum) nicht erfüllt. Die Leasinggesellschaft verweigert die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung, da sie der Ansicht ist, dass der Vertrag zum Vorsteuerabzug berechtigen würde. Frage: Wie beurteilen Sie den Vorsteuerabzug für den o. g. Sachverhalt?
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