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Zusatzgeräte,Photovoltaikanlage,Vorsteuerabzug

X ist Privatperson und kauft sich eine Photovoltaikanlage, wofür er Einspeisevergütungen erhält. Gleichzeitig mit der Installation der PV-Anlage lässt er vom selben Dienstleister eine Ladesäule für sein privat genutztes E-Auto errichten. Das Finanzamt lehnt den Vorsteuerabzug für die Ladestation ab. Bei Mandant Y war es ähnlich. Die überschüssige Leistung seiner Photovoltaikanlage wollte dieser in eine Elektrospeicherheizung einspeisen. Auch hier verwährte das FA den Vorsteuerabzug. Meine Frage: Warum ist es möglich, den Vorsteuerabzug für eine Speicherbatterie zu erhalten, wenn mit Bau der Photovoltaikanlage gleichzeitig der Speicher eingebaut wird, warum aber nicht bei der Ladesäule oder der Elektrospeicherheizung? Ich verstehe den Unterschied nicht.
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