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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Eine GmbH hat im Jahr 2019 ein Grundstück umsatzsteuerfrei erworben. Seither wurde das Objekt umgebaut. Die Umsatzsteuer aus den Umbaukosten ist (teilweise) als Vorsteuer abgezogen worden. Meines Erachtens stellen die Umbaukosten ein selbständiges Berichtigungsobjekt i.S.d. § 15a UStG dar. Jetzt soll das Grundstück verkauft werden. 1) Führt eine umsatzsteuerfreie Veräußerung dazu, dass der Vorsteuerabzug aus den Umbaukosten teilweise rückgängig gemacht werden muss? 2) Führt eine umsatzsteuerfreie Veräußerung dazu, dass die Vorsteuern aus den mit dem Verkauf verbundenen Kosten (z.B. Rechtsberatung etc.) nicht abziehbar sind? 3) Was wären die Konsequenzen einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung im Hinblick auf den Vorsteuerabzug aus den Umbaukosten bzw. Veräußerungskosten?
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