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Vorsteuerabzug,Unternehmensvermögen,Bruchteilsbetrachtung

Sachverhalt Die Ehegatten EM & EF erwerben gemeinsam ein Grundstück und bauen dort ein Gebäude. Die GbR aus EM & EF möchte das Gebäude vermieten. Fall A): Der EM nutzt 50 % des Gebäudes für seine eigenen betrieblichen Zwecke, für seinen einzelunternehmerischen Gewerbebetrieb. Diese Nutzung erfolgt unentgeltlich. Die anderen 50 % des Gebäudes werden an einen fremden Dritten für seinen Gewerbebetrieb vermietet. Es wurde zur Umsatzsteuer optiert, die Vermietung erfolgt entsprechend entgeltlich und mit Umsatzsteuer. Fall B): Wie Fall A), allerdings zahlt der EM Miete an die GbR für die Nutzung der 50 % des Gebäudes. Die Vermietung erfolgt ebenfalls mit Umsatzsteuer und die Miete ist so hoch wie bei der Fremdvermietung. Fragen 1. Welche umsatzsteuerlichen Folgen ergeben sich für EM, EF und die GbR in Fall A)? Was ist für den Vorsteuerabzug zu beachten? 2. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich für EM, EF und die GbR in Fall A)? 3. Welche umsatzsteuerlichen Folgen ergeben sich für EM, EF und die GbR in Fall B)? Was ist für den Vorsteuerabzug zu beachten? 4. Welche ertragsteuerlichen Folgen ergeben sich für EM, EF und die GbR in Fall B)?
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