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Sonderumlage,Wohnungseigentum,Hausverwaltung

Der Steuerpflichtige A ist an einer Ferien-Immobilienanlage mit 16 Einheiten beteiligt. Jetzt beschließt die Eigentümerversammlung, dass das komplette Dach der 16 Einheiten neu eingedeckt werden muss. A vermietet seine Immobilie umsatzsteuerpflichtig an wechselnde Feriengäste (alle < sechs Monate). Die Hausverwaltung sammelt das Geld in Höhe von knapp 800.000,01 € im Wege einer Sonderumlage i.H. von 35 T€ ein und nimmt die weiteren Guthaben der Instandhaltungsrücklage. Ferner vergibt sie den Auftrag an den Dachdeckermeister Y. Der Dachdeckermeister Y rechnet dann mit der Hausverwaltungsgesellschaft ab. Nun meine Frage: Wie kommt A an eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 Absatz 4 UStG, damit er einen Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hat? Möglichkeit 1) Die Hausverwaltung schreibt ihrerseits eine Rechnung an die jeweiligen Hauseigentümer oder Möglichkeit 2) die Hausverwaltung sorgt dafür, dass der Dachdeckermeistrer alle 16 Eigentümer auf die Abrechnung der Dacheindeckung schreibt. Wie ist Ihre Meinung?
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