Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

vGA,Umsatzsteuer

Ein Gesellschafter einer von mir betreuten GmbH hat für Beratungsleistungen an die GmbH eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis gestellt. In dieser Rechnung wurden die im Vorjahr gezahlten Abschläge netto + Umsatzsteuer in Abzug gebracht. Die Mandantin hat im Jahr der Zahlung der Abschläge keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht, da für die Abschläge keine Rechnungen vorlagen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurden die bereits gebuchten Abschlagszahlungen in voller Höhe als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Meine Mandantin möchte nun im folgenden Jahr aufgrund der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung den vollen Vorsteuerabzug geltend machen. Ist der Vorsteuerabzug überhaupt zulässig, wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen