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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Betriebsstätte

Mein Mandant, ein deutscher Einzelunternehmer, bezieht Waren von einem chinesischen Unternehmer aus China. Auf der Eingangsrechnung des chinesischen Unternehmers sind sowohl eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als auch 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Meine Frage: Ist die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer für meinen Mandanten nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer abziehbar?
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