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Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Vorsteuerabzug

Es bestehen zwei gGmbHs (1 und 2) im pflegerischen Bereich. Eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht zwischen den beiden nicht. Die eine bezieht die Gesamtrechnung für das Personalprogramm (Eingangsrechnung mit USt-Ausweis) und berechnet die anteiligen Kosten an die andere Gesellschaft weiter. Fragen: 1) Muss eine ordentliche Rechnung von 1 an 2 geschrieben werden? 2) Muss im Fall der Erfordernis einer Rechnungsschreibung mit oder ohne USt abgerechnet werden? 3) Die Gesellschaft 1 hat neben dem ideellen Bereich auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hätte sie dann (nur) einen anteiligen Vorsteuerabzug aus der Eingangsrechnung?
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