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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Zeitpunkt

Meine Mandantin ist als selbständige Franchisenehmerin tätig. Im Rahmen der Gebietserweiterung hat meine Mandantin eine weitere Franchiselizenz für die Dauer von fünf Jahren für ein zweites Gebiet erworben. Neben den laufenden Franchisegebühren muss hierfür eine Einstiegsgebühr von 20.000 € zzgl. 3.800 € Umsatzsteuer geleistet werden (Rechnung im 1. Quartal 2021). In Absprache mit dem Franchisegeber kann dieser Betrag in fünf Jahresraten geleistet werden. Frage: Wann ist der Vorsteuerabzug zu gewähren?
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