Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsberichtigung

Meine Frage betrifft normale inländische Regelversteuerer. Die Rechnungen enthalten jeweils den korrekten Ausweis des Entgelts, den korrekten Steuersatz und die korrekte Umsatzsteuer. Meine Frage geht dahin, dass eine Rechnung in mehreren Varianten in Verkehr gebracht wurde. Hat der Unternehmer in folgenden Fällen die Umsatzsteuer doppelt ausgewiesen und schuldet sie daher nach § 14c Abs. 1 UStG? Rechnung Nr. 1, 05.04.2021, brutto 1.190 € Rechnung mit Hinweis „Rechnungskorrektur“ Nr. 1, 10.04.2021, brutto 1.071 € Es gibt keinen weiteren Hinweis auf der Rechnung wie „ersetzt die Rechnung Nr. 1 v. 05.04.2021“ oder „damit ist die Rechnung Nr. 1 vom 05.04.2021 ungültig“. 2. Ergänzungsfrage: Nach Reklamation durch den Kunden schreibt der Unternehmer eine entsprechend angepasste Rechnung mit der Nummer 2 und storniert die Rechnung 1 in seinem System. Muss er dem Kunden zur Rechnung 1 zwingend eine Gutschrift schreiben, um die Umsatzsteuer nicht doppelt zu schulden? 3. Ergänzungsfrage: Reicht der Hinweis auf der Rechnung 2 „damit wird die Rechnung Nr. 1 vom xx.xx.2021 gegenstandslos“, damit er nicht aus Rechnung 1 und Rechnung 2 die Umsatzsteuer schuldet? Oder muss er eindeutig darauf hinweisen, dass damit der Vorsteuerabzug aus der Rechnung 1 nicht mehr zulässig ist?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen