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Vorsteuerberichtigung,Änderung der Verhältnisse,Sicherstellung Maschinen

Unsere Mandantin, die X-GmbH, hat vier Minibagger im Wert von 50.000 € netto zzgl. 19 % USt im Jahr 2020 von einer Firma mit ordnungsgemäßer Rechnung gekauft. Die Vorsteuer wurde im Jahr 2020 geltend gemacht. Im März 2021 wurden diese Minibagger von der Polizei bei unserer Mandantin sichergestellt, da es sich um gestohlene Minibagger handelt. Sicherstellungsprotokolle liegen vor. Unsere Mandantin erhält die Minibagger nicht zurück. Eine Rückforderung vom ehemaligen Verkäufer, der die gestohlenen Minibagger unserer Mandantin verkauft hatte, ist nicht möglich, da er insolvent ist. Unsere Mandantin erhält keinen Schadenersatz. Ist die Vorsteuer aus dem Kauf der Minibagger aus dem Jahr 2020 zu korrigieren?
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