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Sanierungsmaßnahmen,Dach,Photovoltaik

Es wurde eine PV-Anlage angeschafft (kein Klein-U). Hierfür musste zwangsläufig das Dach umgebaut werden (zur Befestigung der PV-Anlage). Haus: 199 qm tatsächlicher Dach-Umbau (entspricht der Fläche PV-Anlage): 104 qm gesamte Dachfläche: 240 qm Es fand eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Das Finanzamt unterstellt, dass die unternehmerische Nutzung (des Dachumbaus) unter 10 % läge und ein Vorsteuer-Abzug entsprechend verwehrt wird. Berechnet wurde der Anteil wohl, indem das Haus mit 6 € pro Monat an Wert ermittelt wurde und die umgebaute Dachfläche mit 4 € pro Jahr. Ein sich so ergebendes Verhältnis würde für die umgebaute Fläche zum Gesamt-Objekt wohl um die 2 % ausmachen. Meines Erachtens ist die Vorgehensweise nicht korrekt. Es wurde NICHT das gesamte Dach umgebaut, sondern NUR der Teil, der NOTWENDIG ist für die Inbetriebnahme der PV-Anlage. Der anteilige Dach-Umbau war zwingend erforderlich, um die PV-Anlage in Betrieb zu nehmen, und deshalb sind alleine nach meinem Verständnis 100 % dem Unternehmensvermögen zuzuordnen. Wie sieht die unternehmerische Zuordnung aus?
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