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Umsatzsteuer,Vorsteueraufteilung,Sachgerechte Schätzung

Unsere Mandantin führt steuerfreie Umsätze (die den Vorsteuerabzug ausschließen) sowie steuerpflichtige Umsätze aus. Das Verhältnis vom Gesamtumsatz beläuft sich auf steuerfrei ca. 70 % und steuerpflichtig ca. 30 %. 1.) Muss die Aufteilung der Vorsteuer in den abziehbaren und nicht abziehbaren Anteil für die „allgemeinen Aufwendungen“ zwingend auf das Verhältnis der Umsätze abgestellt werden, oder kann hier ein anderes Verhältnis (was den tatsächlichen Verhältnissen z.B. durch sachgerechte Schätzung entspricht) angewendet werden? 2.) Muss bei den Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern, die nicht unmittelbar einer wirtschaftlichen Nutzung (die WG werden für steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze verwendet) zugeordnet werden können, die Aufteilung der Vorsteuer wie bei den „allgemeinen“ Kosten auf das Verhältnis der Umsätze abgestellt werden, oder kann die Nutzung durch sachgerechte Schätzung durch den Unternehmer vorgenommen werden?
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