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Vorsteuerabzug bei Grundstücksumsätzen,Berichtigung des Vorsteuerabzugs,§ 15a UStG

Unsere Mandantin – eine Immobilien GbR – hat ein vermietetes Gebäude erworben und nach dem Erwerb die Vermietung an Privatpersonen (umsatzsteuerfrei) fortgeführt. Zeitnah nach dem Kauf wurde dann aber mit dem Umbau des Gebäudes in Ferienwohnungen begonnen, die nach ca. sechs Monaten nun umsatzsteuerpflichtig an eine Vermietungs-GmbH mit USt. vermietet werden. Fragen: 1. Ist die Vorsteuer aus den anschaffungsnahen Aufwendungen (15-%-Grenze wird überschritten) zu 100 % abzugsfähig und muss nicht um 1/10 korrigiert werden, da ein Zusammenhang zwischen Umbau und umsatzsteuerpflichtigen Erlösen besteht? 2. Können wir aus den Anschaffungsnebenkosten (Notar) die Vorsteuer uns ab dem 2. Jahr mit 1/10 zurückholen, da dann umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausgeführt werden?
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