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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Option

Unsere Mandanten haben eine Wohnung für private Wohnzwecke gemietet. Der Vermieter suggerierte unseren Mandanten im Jahr 2019, sie sollen jeweils Halbjahresverträge unterzeichnen, einmal die Ehefrau, dann wieder der Ehemann usw., und sie bräuchten keine Sorge haben, bei ihnen würde es sich letztlich um ein unbefristetes Mietverhältnis handeln. Damit könne er, der Vermieter, zur Umsatzsteuer optieren und hätte entsprechende Vorteile (u.E. aus dem Vorsteuerabzug der Baukosten, es handelt sich um einen Neubau). Die Mandanten waren gutgläubig,  unterzeichneten jeweils die Verträge und zahlten auch die Umsatzsteuer. Es stellt sich die Frage, ob sich der Vermieter aufgrund einer Option zur Umsatzsteuer, die an sich nicht möglich ist, da Wohnzwecke vorliegen und alle Beteiligten etwas anderes an sich gewollt haben, dadurch den Vorsteuerabzug aus den Baukosten des Gebäudes sichern kann, indem er in den Halbjahresverträgen die Umsatzsteuer ordnungsgemäß ausweist? Muss der Mieter tatsächlich die Umsatzsteuer bezahlen, d.h., ist hier zivilrechtlich von einem Endverbraucherpreis brutto auszugehen?
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