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Blockheizkraftwerk,Nebenleistung,Hauptleistung

Mein Mandant betreibt seit 2014 ein Blockheizkraftwerk, Einspeisung 40 %, Verkauf an Mieter 40 %, private Nutzung 20 %. Im Jahr 2021 wird die Anlage für 15.000 € netto modernisiert. Frage: Wie hoch ist der mögliche Vorsteuerabzug prozentual? Wie wird der Eigenverbrauch der Anlage besteuert? Ist es möglich, die Modernisierung im Jahr 2021 zu aktivieren und dafür 2020 einen Investitionsabzugsbetrag einzustellen?
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