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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Sofortentscheidung

Die Baufirma B GmbH mit Sitz in Deutschland hat in S-Stadt ein älteres Objekt im Jahr 2019 erworben. Das Objekt wurde von ihr in den Jahren 2019 bis 2021 saniert. Das Objekt soll jetzt an eine AB Grundstücks GmbH verkauft werden, die wiederum das gesamte Objekt an eine Architektur GmbH (vorsteuerabzugsberechtigt) vermieten wird. Die Sanierungsaufwendungen der B GmbH betrugen im Jahr 2019 50 T€, im Jahr 2020 150 T€ und im Jahr 2021 30 T€. Die Beträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (Bruttobeträge). Ursprünglich plante die B GmbH, das Objekt als Wohnraum sowie an eine Sozialstation (umsatzsteuerfrei) zu vermieten. Aus diesem Grunde wurde bisher kein Vorsteuerabzug aus den Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. Kann die B GmbH den Vorsteuerabzug nachträglich geltend machen?
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