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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsausstellung

Wir haben ein Mandat übernommen, dass in der EU §-13b-UStG-Leistungen erbringt. In den letzten zehn Jahren wurden an Unternehmern in AT z.B. Rechnungen ohne USt-Ausweis über Werbeleistungen gestellt. Fälschlicherweise wurde aber statt „Reverse Charge“ als Vermerk „innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei gem. § 6a UStG/Taxfree according intra community delivery“ vermerkt. Wie ist damit umzugehen? Eine Berichtigung aller Rechnungen aus den letzten zehn Jahren ist nicht möglich. Welche Auswirkungen hat der falsche Vermerk auf der Rechnung für den Rechnungsersteller (DE) und den Rechnungsempfänger (AT)?
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